Rettungssanitäter Großveranstaltung

Der Sanitäts-Dienst bei Veranstaltungen

Ansprechpartner

Herr
Max Mustermann

Tel: 01863 41 41-0
max.mustermann(at)kv-musterstadt(dot)de Musterstr. 1
12345 Musterstadt
Es gibt sehr viele Einsatz-Bereiche für den Sanitäts-Dienst.
Konzerte oder Fußball-Spiele.
Oder Straßen-Feste und andere Veranstaltungen.
In solchen Situationen kommen sehr viele Menschen zusammen.
Da kann es immer zu einem kleinen oder großen Not-Fall kommen.
Zum Beispiel wenn jemand ein Problem mit dem Kreis-Lauf bekommt.
Oder jemand stürzt und verletzt sich.
Sanitäter machen ihren Dienst als Ehren-Amt.
Sie können bei Verletzungen oder Krankheiten schnell helfen.
Denn sie sind sehr gut ausgebildet.
Deshalb werden sie auch in ganz verschiedenen Bereichen eingesetzt. Sanitäter haben viele Einsätze und deshalb auch viel Erfahrung.
Sie wissen genau was zu tun ist.
Sie können auch bei großen Unfällen helfen.
Zum Beispiel nach einer Explosion mit vielen Verletzten.
Dann können Sanitäter zum Beispiel den Ärzten helfen.
Deshalb sind Sanitäter ein wichtiger Teil in unserem Katastrophen-Schutz.

Anfrage für einen Sanitätswachdienst

Sie benötigen für Ihre Veranstaltung eine sanitäsdienstliche Absicherung?

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Bitte beachten Sie:

  • Die Zusage des Sanitätswachdienstes muss von uns persönlich bestätigt werden. Wenn innerhalb von fünf Tagen keine Rückmeldung erfolgt, wenden sie sich bitte direkt per Mail an unsere Ansprechpartnerin
  • Denken sie bitte daran, dass der Veranstalter selbst für ein Sanitätskonzept verantwortlich ist. Zum Schutz Dritter sollten Sie bei größeren Veranstaltungen grundsätzlich für eine sanitätsdienstliche Absicherung Sorge tragen. 
  • Für den Fall, dass während der Veranstaltung Alarmeinsätze oder sonstige Ereignisse im Sinne "höherer Gewalt" eintreten, kann u.U. eine Absicherung der Veranstaltung wie zugesagt nur noch eingeschränkt oder ggf. nicht mehr durchgeführt werden. Der Veranstalter muss für die Zeit des Alarmeinsatzes auf die Absicherung durch den Ortsverein Oberkirchen verzichten und sich bei Auftreten von Verletzungen an den Rettungsdienst wenden.
  • Ein Anspruch auf eventuelle Schadensansprüche von Seiten des Veranstalters oder Dritten kann hieraus nicht abgeleitet werden und kann deshalb vom DRK Ortsverein Oberkirchen nicht übernommen werden.
  • WICHTIG: Die Anforderung muss mindestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen. Bei kürzeren Anfragen ist mit einer Kostenerhöhung durch Mehraufwand zu rechnen.
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